Der NABU ist sehr vielfältig. Im Frühjahr ist ein wichtiges Projekt die Krötenwanderung. Im Mai heißt es Vögel gucken, beobachten und melden. Denn dann schlägt die Stunde der Gartenvögel. Aber auch zu Fledermäusen oder bei der Landschaftspflege sind wir aktiv.
In einem speziell für die Vermehrung von Amphibien geschaffenen Teich bei Treisbach haben Unbekannte in illegaler Weise Goldfische ausgesetzt. Dadurch wird eine Vermehrung der geschützten Grasfrösche, Berg- und Teichmolche und Erdkröten unmöglich gemacht. Denn auf dem Speiseplan dieser Fische stehen unter anderem Kaulquappen und Larven der Amphibien. Hinzu kommt, dass dieses Gewässer unter Einsatz erheblicher Mittel- und Arbeitsstunden entstanden ist.
Ein Entfernen der gebietsfremden Fische mit der Methode Elektrobefischung ließ sich leider nicht realisieren, so dass nur noch der Einsatz von Hechten Erfolg verspricht.
Der Fischerei-Sachverständige Christoph Dümpelmann beschaffte die Hechte und setzte sie in das Gewässer ein.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Ferner bedarf das Ausbringen von
Pflanzen und Tieren gebietsfremder Arten in der freien Natur der Genehmigung der zuständigen Behörde. „Da Verbote alleine nicht helfen, bitten wir die Mitbürger, Rücksicht auf Tiere und Pflanzen
in der Natur zu nehmen und keine unbedachten Handlungen (z.B. Aussetzen von Tieren) vorzunehmen.